Nachträgliche Berichtigung: Wenn das Finanzamt nicht richtig arbeitet, geht das nicht zu Lasten des Steuerzahlers

Nachträgliche Berichtigung eines Bescheids nur wenn das Finanzamt richtig arbeitet.

Ein durchaus überraschender Vorgang: Ein Steuerpflichtiger verdient mehr als 128.000 Euro in einem Jahr, erklärt diese Einkünfte ordnungsgemäß seinem Finanzamt, muss aber im Ergebnis keine Einkommensteuer zahlen. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom Januar 2020 entschieden, dass ein bestandskräftiger Steuerbescheid…

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