Bezahlte Werbung des Arbeitnehmers für Arbeitgeber kann Arbeitslohn sein
![Arbeitslohn liegt vor, wenn die Zahlung durch das Dienstverhältnis veranlasst ist, also als Gegenleistung für eine Arbeitsleistung.](https://steuerrecht-hannover.com/wp-content/uploads/2022/11/AdobeStock_135147183_s-356x200.jpeg)
Arbeitnehmer können mit ihrem Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitsvertrag noch weitere rechtliche Beziehungen unterhalten, bzw. Verträge eingehen, die über den Arbeitslohn hinausgehen. So kann der Arbeitgeber etwa ein Darlehen gewähren, (Lager-)Räume vermieten oder auch einen Werbevertrag abschließen. Das Werbeentgelt, die Miete…