Gartenarbeiten, Raumpflege, Handwerker – bei der Steuererklärung nicht vergessen. Steuermindernd!

Haushaltsnahe Dienste können u.U. steuermindernd sein.

Zu den steuerlich zu berücksichtigenden, sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen zählen unter anderem Gartenarbeiten wie Rasenmähen oder Heckenschneiden, Pflegedienstleistungen, Kosten für den Winterdienst, Hausmeisterleistungen und Wartungsarbeiten am Aufzug oder Feuerlöscher. Dabei geht es oft um eine Dienstleistung, die normalerweise auch von jemandem aus…

weiter lesen

Wann sind Vergütungen an die Geschäftsführung gemeinnütziger Körperschaften unverhältnismäßig?

Unverhältnismäßig hohe Vergütungen gemeinnütziger Körperschaften an Geschäftsführer können zum Entzug der Gemeinnützigkeit führen.

Gewährt eine gemeinnützige Körperschaft ihren Geschäftsführern unverhältnismäßig hohe Vergütungen für ihre Arbeit, so liegen sogenannte „Mittelfehlverwendungen“ vor, die letztlich sogar zum Entzug der Gemeinnützigkeit führen können. Der Bundesfinanzhof entschied im März 2020, dass im Einzelfall unverhältnismäßig hohe Vergütungen anzunehmen sind,…

weiter lesen

Verlängerung: Steuererklärungsfrist für 2019 und Aussetzen der Insolvenz-Antragspflicht

Verlängerung von diversen Corona-Hilfe-Maßahmen, unter anderem für die Insolvenz-Antragspflicht.

Der Bundesrat hat am 12. Februar 2021 eine Verlängerung der Steuererklärungsfrist für 2019, sofern sie durch steuerberatende Berufe geschehen, beschlossen. Die regulär mit Ablauf des Monats Februar 2021 endende Steuererklärungsfrist für diesen Besteuerungszeitraum wurde um sechs Monate verlängert. Ebenfalls zur…

weiter lesen

Ist die Teilnahme an einem Firmen-Fitness-Programm steuerfrei?

Ein vom Arbeitgeber finanziertes Fitness-Programm ist steuerfrei, wenn der monatlichwe Betrag unter 44 Euro liegt.

Körperliche Fitness und Wohlbefinden gehören für viele Menschen heute untrennbar zusammen. So haben sich vergünstigte Trainingsmöglichkeiten in Fitness-Studios sich zu einem interessanten Bestandteil des modernen „Employer Branding“ entwickelt. Liegt der monatliche Mitgliedsbetrag für die Teilnehmer am Fitness-Programm unterhalb der Freigrenze von 44 Euro,…

weiter lesen

Gesetzliche Pflichten bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung zur Aufzeichnung von Unterlagen

Selbstständige müssen keine digitalen Unterlagen führen oder solche beom FA vorlegen

Freiberufler oder Solo-Selbstständige, die ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln, sind nach allgemeinen gesetzlichen Grundlagen nicht dazu verpflichtet, digitale Aufzeichnungen zu führen und diese aufzubewahren. Dementsprechend darf die Finanzverwaltung auch keine digitale Übersendung von Unterlagen verlangen. Das geht aus…

weiter lesen