Änderungen für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen ab 2023
![Seit Beginn des Jahres 2023 gibt es für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen-Anlagen weitreichende Erleichterungen bei der Umsatzsteuer.](https://steuerrecht-hannover.com/wp-content/uploads/2023/01/AdobeStock_524410476_s-300x200.jpg)
Seit Beginn des Jahres 2023 gibt es für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen weitreichende Erleichterungen bei der Umsatzsteuer. Es gilt ein Nullsteuersatz unter anderem für die Lieferung und die Installation von Solar-Anlagen, einschließlich der Stromspeicher, auf Gebäuden verschiedenster Art: Betreiberinnen und Betreiber…