In der Ansparphase eines Bausparvertrag darf kein „Jahresentgelt“ erhoben werden
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bausparkasse enthaltene Klausel, mit der diese von den Bausparern in der Ansparphase ihres Bausparvertrag ein sogenanntes Jahresentgelt erhebt, ist unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im November 2022. Die Richter stellen in ihrem Urteil…