Was braucht es an Leistungsbeschreibung in einer Rechnung zum Vorsteuerabzug?
Der Bundesfinanzhof hat 2019 mehrfach entschieden, dass die Finanzverwaltung an eine Leistungsbeschreibung in einer Rechnung keine überzogenen Anforderungen stellen darf. So genügt durchaus die Bezeichnung von erbrachten Leistungen als „Trockenbauarbeiten”, wenn sie sich auf ein konkret bezeichnetes Bauvorhaben an einem…