Gesetzliche Pflichten bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung zur Aufzeichnung von Unterlagen

Selbstständige müssen keine digitalen Unterlagen führen oder solche beom FA vorlegen

Freiberufler oder Solo-Selbstständige, die ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln, sind nach allgemeinen gesetzlichen Grundlagen nicht dazu verpflichtet, digitale Aufzeichnungen zu führen und diese aufzubewahren. Dementsprechend darf die Finanzverwaltung auch keine digitale Übersendung von Unterlagen verlangen. Das geht aus…

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Urteil: Können Einkünfte aus Kapitalvermögen die Einkommensteuer mindern?

Kapitalvermögen ist für die ESt. anders als andere Einkünfte zu behandeln.

Bei entsprechender Antragstellung ermäßigt sich die Einkommensteuer für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen um 20 Prozent der getragenen Aufwendungen – jedoch maximal um bestimmte Höchstbeträge. Im vorliegenden Fall erzielte die Klägerin Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft, aus einem…

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