Leistungen eines Hygiene- und Fachkrankenpflegers sind von der Umsatzsteuer befreit
Der Kläger im vorliegenden Fall ist ausgebildeter Fachkrankenpfleger für Krankenhaushygiene und als selbstständige Hygienefachkraft tätig. Seine Leistungen erbringt er unter anderem gegenüber Krankenhäusern, Altenheimen und Pflegezentren. Dazu gehören außerdem die Schulung, Beratung und Fortbildung des Personals. Gegenüber Alten- und Pflegeeinrichtungen…