Urteil: Können Einkünfte aus Kapitalvermögen die Einkommensteuer mindern?

Kapitalvermögen ist für die ESt. anders als andere Einkünfte zu behandeln.

Bei entsprechender Antragstellung ermäßigt sich die Einkommensteuer für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen um 20 Prozent der getragenen Aufwendungen – jedoch maximal um bestimmte Höchstbeträge. Im vorliegenden Fall erzielte die Klägerin Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft, aus einem…

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