Schenkungsteuerpflicht verletzt nicht den allgemeinen Gleichheitssatz nach dem Grundgesetz
Die sogenannte erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht verstößt nicht gegen das Grundgesetz und den damit verbundenen Gleichheitssatz. Es handelt sich nicht um eine nachrangige Ausnahme, die einer erhöhten Rechtfertigung bedarf. Sie verstößt auch nicht gegen Unionsrecht, da sie nicht zu einer Verletzung…