Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio sind keine steuermindernde Belastung
Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio zur Durchführung eines ärztlich verordneten Funktionstrainings (einer Wassergymnastik in diesem Fall) stellen keine außergewöhnlichen Belastung dar und können daher auch nicht steuermindernd geltend gemacht werden. Sicher kann man generell annehmen, dass wenn im Zusammenhang mit einer…