Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen: Wann ist eine Steuererleichterung möglich?

Für die Inanspruchnahme einer entsprechenden Steuererleichterung ist grundsätzlich der Veranlagungszeitraum relevant.

Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind haushaltsnahe Dienstleistungen bei Wohnungseigentümergemeinschaften und Mietern grundsätzlich anhand der geleisteten Vorauszahlungen im Jahr der Vorauszahlungen zu berücksichtigen. Anders ist das bei Handwerkerleistungen, die erst im Jahr der Genehmigung der Jahresabrechnung einbezogen werden können und in…

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