Gartenarbeiten, Raumpflege, Handwerker – bei der Steuererklärung nicht vergessen. Steuermindernd!

Haushaltsnahe Dienste können u.U. steuermindernd sein.

Zu den steuerlich zu berücksichtigenden, sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen zählen unter anderem Gartenarbeiten wie Rasenmähen oder Heckenschneiden, Pflegedienstleistungen, Kosten für den Winterdienst, Hausmeisterleistungen und Wartungsarbeiten am Aufzug oder Feuerlöscher. Dabei geht es oft um eine Dienstleistung, die normalerweise auch von jemandem aus…

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