Wann sind Vergütungen an die Geschäftsführung gemeinnütziger Körperschaften unverhältnismäßig?

Unverhältnismäßig hohe Vergütungen gemeinnütziger Körperschaften an Geschäftsführer können zum Entzug der Gemeinnützigkeit führen.

Gewährt eine gemeinnützige Körperschaft ihren Geschäftsführern unverhältnismäßig hohe Vergütungen für ihre Arbeit, so liegen sogenannte „Mittelfehlverwendungen“ vor, die letztlich sogar zum Entzug der Gemeinnützigkeit führen können. Der Bundesfinanzhof entschied im März 2020, dass im Einzelfall unverhältnismäßig hohe Vergütungen anzunehmen sind,…

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