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Steuerrecht-Hannover
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Rümenap · Purwin Steuerberatung Unsere Schwerpunkte

Rümenap · Purwin Steuerberatung

Seit über 40 Jahren Ihre Steuerkanzlei in Hannover

Unsere Schwerpunkte

Rümenap · Purwin Steuerberatung in Hannover - Ihre Berater für steuerliche Lösungen.

Wir - die Rümenap · Purwin Steuerberatung (Inh. Rechtsanwältin S. Boer-Nießing) - klären wo Ihr Interesse liegt, von welchen buchhalterischen Arbeiten wir Sie entlasten können, Erstellen für Sie Abschlüsse und Steuererklärungen und beraten Sie über die für Sie wichtigen Fragen des Steuerrechtes.
Wir beraten, betreuen und vertreten Sie in sämtlichen Steuerangelegenheiten der jeweiligen Steuerarten.
Ob kleine oder große Fragen - Sie sind uns wichtig.

Buchhaltung

Buchhaltung
Laufende Buchführungsarbeiten ermöglichen den optimalen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Betriebes und sind darüber hinaus kaufmännische Pflicht. wir übernehmen Ihre laufenden Finanz- und Lohnbuchhaltungen.

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Steuererklärung

Steuererklärung
Wir beraten, betreuen und vertreten Sie in sämtlichen Steuer- angelegenheiten der jeweiligen Steuerarten und stehen für Lohn- und Gehaltsempfänger, Rentner und Pensionäre, Vermieter, kleine & mittelständische Unternehmen, Freiberufler, Kapital- und Personengesellschaften zur Verfügung.

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Jahresabschluss & EÜR

Jahresabschluss & EÜR
Wir erstellen für Ihr Unternehmen, für Freiberufler, Personen- und Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss - bestehend aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie eventuellem Anhang und Lagebericht.

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Verträge

Verträge
Die Erstellung und Prüfung diverser Vertragstypen dient Ihrer Sicherheit und der Abwehr sowie Vermeidung unerwünschter und negativer Folgen für Sie oder Ihr Unternehmen. Häufig ergeben sich aus Vertragsgestaltungen auch Unterschiede für eine steuerliche Handhabung.

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Trockene Brötchen und heißer Kaffee sind weder ein Frühstück noch ein Sachbezug

24. September 2019 26. September 2019Finanzamt
Ein "trockenes" Frühstück ist kein Sachbezug für Arbeitnehmer

Die Anforderungen an einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug in Form eines Frühstücks sind nicht durch ein paar trockene Backwaren und heißer Kaffee aus der Thermoskanne erfüllt. Das stellte der Bundesfinanzhof mit Urteil vom Juli 2019 fest. Stellt etwa der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern…

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Vermietung der gemeinsamen Wohnung an Lebensgefährten kann steuerlich nicht anerkannt werden

27. August 2019 30. August 2019Mietrecht
Eine Vermietung zwischen Lebensgefährten ist steuerlich nicht anerkannt

Ein anscheinend nicht allzu ungewöhnlicher Fall wurde Anlass das Finanzgericht Baden-Württemberg anzurufen: Die Klägerin ist Eigentümerin einer Immobilie. Das Obergeschoss bewohnt sie mit ihrem Lebensgefährten. Dieser überwies ihr monatlich einen als Miete bezeichneten Betrag in Höhe von 350 Euro und…

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