Arbeitsverträge mit Familienmitgliedern: Stundenzettel können hilfreich sein
Auch wenn keine konkrete Dienstzeiten vereinbart werden – Selbständige und Freiberufler, aber auch „normale“ Steuerpflichtige, die Familienmitglieder bei sich beschäftigen, können den gezahlten Lohn als Betriebs- bzw. Werbungskosten steuerlich absetzen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Arbeit tatsächlich erbracht wird und…