Arztpraxis kann auch Gewerbebetrieb sein. Achtung bei Arbeitsteilung!
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat im September 2021 entschieden, dass eine Arztpraxis / Gemeinschaftspraxis insgesamt als Gewerbebetrieb einzustufen ist, wenn die Arbeitsteilung unter den freiberuflich tätigen Ärzten nicht gleichwertig ist. Damit würde diese Praxis folgerichtig auch gewerbesteuerpflichtig. Das kann besonders dann…