Wärmepumpen: Wann ist von der Steuer absetzen besser als eine Förderung?

In den letzten Jahren, in denen Nachhaltigkeit und Energieeffizienz immer wichtiger werden, entscheiden sich viele Hausbesitzer für den Einbau von Wärmepumpen als umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Öl- oder Gasheizungen. Diese Entscheidung bringt nicht nur ökologische Vorteile, sondern kann auch steuerliche Erleichterungen mit sich bringen, insbesondere für diejenigen, die Immobilien vermieten.

Der Einbau einer Wärmepumpe in eine Vermietungs-Immobilie kann erhebliche Kosten verursachen. Diese Investition wird jedoch durch die Möglichkeit, die Kosten als Erhaltungsaufwendungen vollständig und sofort von den Einkünften aus Vermietung abzusetzen, attraktiver. Dieser steuerliche Vorteil ist insofern besonders relevant, da die Kosten für die Installation einer Wärmepumpe in der Regel als Werbungskosten anerkannt werden.

Wärmepumpen bei Mehrfamilienhäusern: Absetzen oder Fördern?Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen die Kosten als nachträgliche Herstellungskosten eingestuft werden, die nur über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden können. Dies ist allerdings eher die Ausnahme und tritt nur auf, wenn nahezu gleichzeitig wesentliche Ausstattungsmerkmale der Immobilie, wie Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallationen sowie Fenster, erneuert werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Berücksichtigung von Fördergeldern oder Zuschüssen. Erhaltene finanzielle Unterstützungen für die Umrüstung auf eine Wärmepumpe müssen von den möglichen Werbungskosten abgezogen werden. Dies reduziert dann natürlich den steuerlichen Vorteil, den man durch die Installation der Wärmepumpe erlangen kann.

Neben der direkten steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten für eine Wärmepumpe gibt es auch die Möglichkeit, einen Steuerbonus für energetische Sanierungen im Bestandsbau zu nutzen. Dieser Bonus ermöglicht es, 20 Prozent der Aufwendungen für solche Modernisierungen steuerlich geltend zu machen, bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 Euro über drei Jahre. Voraussetzung hierfür ist, dass das Gebäude zum Zeitpunkt des Einbaus der Wärmepumpe mindestens zehn Jahre alt ist.

Die Entscheidung zwischen der Inanspruchnahme von Fördermitteln und der steuerlichen Absetzbarkeit sollte wohlüberlegt sein. In vielen Fällen ist die staatliche Förderung für Heizungsumrüstungen höher als der steuerliche Vorteil. Daher ist es ratsam, diese Optionen im Vorfeld mit einem Steuerbüro zu besprechen, um die finanziell wirklich beste Lösung für die eigene, individuelle Situation zu finden.

Foto:  Robert Poorten

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