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Rümenap · Purwin Steuerberatung

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Seit über 40 Jahren Ihre Steuerkanzlei in Hannover

Rümenap · Purwin Steuerberatung in Hannover

Wir - die Rümenap · Purwin Steuerberatung (Inh. Rechtsanwältin S. Boer-Nießing) - stellen uns aktuell neu auf. Schauen Sie bald wieder vorbei.
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Ob kleine oder große Fragen - Sie sind uns wichtig.

Strenge Anforderungen: Gericht entscheidet zur Arbeit an Sonn- und Feiertagen

Strenge Anforderungen: Gericht entscheidet zur Arbeit an Sonn- und Feiertagen
Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat signifikante Auswirkungen auf die Praxis der Genehmigung von Sonn- und Feiertagsarbeit in Deutschland. In...
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Schenkungsteuerpflicht verletzt nicht den allgemeinen Gleichheitssatz nach dem Grundgesetz

Schenkungsteuerpflicht verletzt nicht den allgemeinen Gleichheitssatz nach dem Grundgesetz
Die sogenannte erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht verstößt nicht gegen das Grundgesetz und den damit verbundenen Gleichheitssatz. Es handelt sich nicht um...
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Neuer Zins-Satz für Steuernachzahlungen – rückwirkend zum 1.1.2019

Neuer Zins-Satz für Steuernachzahlungen – rückwirkend zum 1.1.2019
Rückwirkend für alle Verzinsungszeiträume ab 1. Januar 2019 bestimmt ein neues Gesetz den Zinssatz auf 0,15 % pro Monat –...
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Umbaukosten privater Räume und das häusliche Arbeitszimmer bei Homeoffice

Umbaukosten privater Räume und das häusliche Arbeitszimmer bei Homeoffice
Auch wenn nicht mehr alle Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten, so ist es nicht unüblich, dass zumindest tageweise in der eigenen...
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Keine automatische Verlustrealisierung bei Eröffnung eines Insolvenz-Verfahren einer GmbH

20. Juli 2022 20. Juli 2022Einkommenssteuer, Finanzamt, Steuern, Urteil
Insolvenz-Verfahren = Verlustrealisierung?

Im September 2014 wurde das Insolvenz-Verfahren über das Vermögen einer GmbH eröffnet, womit diese per Gesetz aufgelöst wurde – zugleich wurde eine Masse-Unzulänglichkeit angezeigt. Aus dem Bericht des Insolvenzverwalters ging hervor, dass die Klägerin im Mai 2014 eine Rückzahlung auf…

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Neuer Zins-Satz für Steuernachzahlungen – rückwirkend zum 1.1.2019

12. Juli 2022 12. Juli 2022Finanzamt, Gewerbesteuer, Steuern
Neuer Zins-Satz für Steuernachzahlungen

Rückwirkend für alle Verzinsungszeiträume ab 1. Januar 2019 bestimmt ein neues Gesetz den Zinssatz auf 0,15 % pro Monat – also 1,8 % pro Jahr. Ob dieser Zins-Satz für Steuernachzahlungen auch zukünftig angemessen ist, wird künftig evaluiert, erstmals zum 1.1.2026.…

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