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Rümenap · Purwin Steuerberatung

Rümenap · Purwin Steuerberatung

Seit über 40 Jahren Ihre Steuerkanzlei in Hannover

Rümenap · Purwin Steuerberatung in Hannover

Wir - die Rümenap · Purwin Steuerberatung (Inh. Rechtsanwältin S. Boer-Nießing) - stellen uns aktuell neu auf. Schauen Sie bald wieder vorbei.
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Ob kleine oder große Fragen - Sie sind uns wichtig.

Lohnzahlungen: Gleichbehandlung von Zeitarbeitnehmern und ihren festangestellten Kollegen

Lohnzahlungen: Gleichbehandlung von Zeitarbeitnehmern und ihren festangestellten Kollegen
Mit einem Urteil vom Mai 2023 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) einen Fall behandelt, der die Frage der Gleichbehandlung von Zeitarbeitnehmern...
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Trockene Brötchen und heißer Kaffee sind weder ein Frühstück noch ein Sachbezug

Trockene Brötchen und heißer Kaffee sind weder ein Frühstück noch ein Sachbezug
Die Anforderungen an einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug in Form eines Frühstücks sind nicht durch ein paar trockene Backwaren und heißer Kaffee...
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Neuer Zins-Satz für Steuernachzahlungen – rückwirkend zum 1.1.2019

Neuer Zins-Satz für Steuernachzahlungen – rückwirkend zum 1.1.2019
Rückwirkend für alle Verzinsungszeiträume ab 1. Januar 2019 bestimmt ein neues Gesetz den Zinssatz auf 0,15 % pro Monat –...
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Arbeitnehmer: Homeoffice-Kosten für ein Arbeitszimmer steuerlich absetzen

Arbeitnehmer: Homeoffice-Kosten für ein Arbeitszimmer steuerlich absetzen
Wer nicht gerade selbstständig ist oder Freiberufler, für den ist ein steuerlich absetzbares Arbeitszimmer meist kein wirkliches Thema. Tatsächlich lässt...
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Keine automatische Verlustrealisierung bei Eröffnung eines Insolvenz-Verfahren einer GmbH

20. Juli 2022 20. Juli 2022Einkommenssteuer, Finanzamt, Steuern, Urteil
Insolvenz-Verfahren = Verlustrealisierung?

Im September 2014 wurde das Insolvenz-Verfahren über das Vermögen einer GmbH eröffnet, womit diese per Gesetz aufgelöst wurde – zugleich wurde eine Masse-Unzulänglichkeit angezeigt. Aus dem Bericht des Insolvenzverwalters ging hervor, dass die Klägerin im Mai 2014 eine Rückzahlung auf…

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Neuer Zins-Satz für Steuernachzahlungen – rückwirkend zum 1.1.2019

12. Juli 2022 12. Juli 2022Finanzamt, Gewerbesteuer, Steuern
Neuer Zins-Satz für Steuernachzahlungen

Rückwirkend für alle Verzinsungszeiträume ab 1. Januar 2019 bestimmt ein neues Gesetz den Zinssatz auf 0,15 % pro Monat – also 1,8 % pro Jahr. Ob dieser Zins-Satz für Steuernachzahlungen auch zukünftig angemessen ist, wird künftig evaluiert, erstmals zum 1.1.2026.…

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