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Rümenap · Purwin Steuerberatung

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Seit über 40 Jahren Ihre Steuerkanzlei in Hannover

Rümenap · Purwin Steuerberatung in Hannover

Wir - die Rümenap · Purwin Steuerberatung (Inh. Rechtsanwältin S. Boer-Nießing) - stellen uns aktuell neu auf. Schauen Sie bald wieder vorbei.
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Ob kleine oder große Fragen - Sie sind uns wichtig.

Errichtung eines Erweiterungsbaus kann gewerblicher Grundstückshandel sein

Errichtung eines Erweiterungsbaus kann gewerblicher Grundstückshandel sein
Wer Immobilien vermietet, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – werden diese verkauft, kann damit Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erzielen....
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Voraussetzungen einer Betriebsstätte im Dienstleistungsbereich

Voraussetzungen einer Betriebsstätte im Dienstleistungsbereich
Die Einstufung einer Geschäftseinrichtung oder Anlage als Betriebsstätte hat nicht nur auf den nationalen Steuerstatus weitreichende Auswirkungen, sondern kann auch...
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Erstattungszinsen werden auf Antrag nicht besteuert, wenn Nachzahlungszinsen gegenüberstehen

Erstattungszinsen werden auf Antrag nicht besteuert, wenn Nachzahlungszinsen gegenüberstehen
Das Bundesfinanzministerium hat im März 2021 eine sogenannte Billigkeitsregelung erlassen, nach der unter bestimmten Voraussetzungen Erstattungszinsen des Finanzamtes nicht steuerpflichtig...
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Keine automatische Verlustrealisierung bei Eröffnung eines Insolvenz-Verfahren einer GmbH

20. Juli 2022 20. Juli 2022Einkommenssteuer, Finanzamt, Steuern, Urteil
Insolvenz-Verfahren = Verlustrealisierung?

Im September 2014 wurde das Insolvenz-Verfahren über das Vermögen einer GmbH eröffnet, womit diese per Gesetz aufgelöst wurde – zugleich wurde eine Masse-Unzulänglichkeit angezeigt. Aus dem Bericht des Insolvenzverwalters ging hervor, dass die Klägerin im Mai 2014 eine Rückzahlung auf…

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Neuer Zins-Satz für Steuernachzahlungen – rückwirkend zum 1.1.2019

12. Juli 2022 12. Juli 2022Finanzamt, Gewerbesteuer, Steuern
Neuer Zins-Satz für Steuernachzahlungen

Rückwirkend für alle Verzinsungszeiträume ab 1. Januar 2019 bestimmt ein neues Gesetz den Zinssatz auf 0,15 % pro Monat – also 1,8 % pro Jahr. Ob dieser Zins-Satz für Steuernachzahlungen auch zukünftig angemessen ist, wird künftig evaluiert, erstmals zum 1.1.2026.…

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