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Rümenap · Purwin Steuerberatung

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Seit über 40 Jahren Ihre Steuerkanzlei in Hannover

Rümenap · Purwin Steuerberatung in Hannover

Wir - die Rümenap · Purwin Steuerberatung (Inh. Rechtsanwältin S. Boer-Nießing) - stellen uns aktuell neu auf. Schauen Sie bald wieder vorbei.
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Ob kleine oder große Fragen - Sie sind uns wichtig.

BGH-Urteil: Versicherung musste nicht für eine Geschäftsschließung wegen Corona zahlen

BGH-Urteil: Versicherung musste nicht für eine Geschäftsschließung wegen Corona zahlen
Der Kläger hatte wie viele seiner Mitbewerber unter der Pandemie zu leiden und musste seinen Gastronomiebetrieb letztlich schließen. Nun dachte...
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Schenkungen mit Nießbrauchvorbehalt

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Die Übertragung von Immobilien unter Nießbrauchvorbehalt kann zwar Erbschaftsteuern einsparen, birgt jedoch auch Risiken. Es sollte denn auch nicht so...
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Das Anfordern von Unterlagen kann bereits Beginn einer Außenprüfung sein

Das Anfordern von Unterlagen kann bereits Beginn einer Außenprüfung sein
Die Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen wertete das Finanzgericht Düsseldorf als Beginn der Außenprüfung für die Umsatzsteuer eines Unternehmens. Das...
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Private Postdienstleister: Keine Ausnahme bei der Zugangsvermutung für Steuerbescheide?

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Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben,...
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Keine automatische Verlustrealisierung bei Eröffnung eines Insolvenz-Verfahren einer GmbH

20. Juli 2022 20. Juli 2022Einkommenssteuer, Finanzamt, Steuern, Urteil
Insolvenz-Verfahren = Verlustrealisierung?

Im September 2014 wurde das Insolvenz-Verfahren über das Vermögen einer GmbH eröffnet, womit diese per Gesetz aufgelöst wurde – zugleich wurde eine Masse-Unzulänglichkeit angezeigt. Aus dem Bericht des Insolvenzverwalters ging hervor, dass die Klägerin im Mai 2014 eine Rückzahlung auf…

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Neuer Zins-Satz für Steuernachzahlungen – rückwirkend zum 1.1.2019

12. Juli 2022 12. Juli 2022Finanzamt, Gewerbesteuer, Steuern
Neuer Zins-Satz für Steuernachzahlungen

Rückwirkend für alle Verzinsungszeiträume ab 1. Januar 2019 bestimmt ein neues Gesetz den Zinssatz auf 0,15 % pro Monat – also 1,8 % pro Jahr. Ob dieser Zins-Satz für Steuernachzahlungen auch zukünftig angemessen ist, wird künftig evaluiert, erstmals zum 1.1.2026.…

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