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Rümenap · Purwin Steuerberatung

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Seit über 40 Jahren Ihre Steuerkanzlei in Hannover

Rümenap · Purwin Steuerberatung in Hannover

Wir - die Rümenap · Purwin Steuerberatung (Inh. Rechtsanwältin S. Boer-Nießing) - stellen uns aktuell neu auf. Schauen Sie bald wieder vorbei.
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Ob kleine oder große Fragen - Sie sind uns wichtig.

Steuerliche Bewertung von beruflich genutzten Hunden in Therapie und Training

Steuerliche Bewertung von beruflich genutzten Hunden in Therapie und Training
Kann ein Hund eigentlich ein Betriebsmittel sein? Wie sieht es für die Berufspraxis von Hundetrainern und Hundephysiotherapeuten aus? Im Kern...
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Überlassung von Firmenwagen zum privaten Gebrauch nicht grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig

Überlassung von Firmenwagen zum privaten Gebrauch nicht grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig
Arbeitslohn muss nicht unbedingt in Geld gezahlt werden. Auch geldwerte Vorteile wie Job-Tickets oder zur privaten Mitbenutzung überlassene Firmenwagen können...
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Beerdigungskosten aus Sterbegeldversicherung sind nicht abzugsfähig

Beerdigungskosten aus Sterbegeldversicherung sind nicht abzugsfähig
Bei einem Todesfall ist die Trauer meist groß. Dazu kommt noch, dass sich die Erben um jede Menge bürokratische Aufgaben...
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Private Postdienstleister: Keine Ausnahme bei der Zugangsvermutung für Steuerbescheide?

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Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben,...
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Keine automatische Verlustrealisierung bei Eröffnung eines Insolvenz-Verfahren einer GmbH

20. Juli 2022 20. Juli 2022Einkommenssteuer, Finanzamt, Steuern, Urteil
Insolvenz-Verfahren = Verlustrealisierung?

Im September 2014 wurde das Insolvenz-Verfahren über das Vermögen einer GmbH eröffnet, womit diese per Gesetz aufgelöst wurde – zugleich wurde eine Masse-Unzulänglichkeit angezeigt. Aus dem Bericht des Insolvenzverwalters ging hervor, dass die Klägerin im Mai 2014 eine Rückzahlung auf…

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Neuer Zins-Satz für Steuernachzahlungen – rückwirkend zum 1.1.2019

12. Juli 2022 12. Juli 2022Finanzamt, Gewerbesteuer, Steuern
Neuer Zins-Satz für Steuernachzahlungen

Rückwirkend für alle Verzinsungszeiträume ab 1. Januar 2019 bestimmt ein neues Gesetz den Zinssatz auf 0,15 % pro Monat – also 1,8 % pro Jahr. Ob dieser Zins-Satz für Steuernachzahlungen auch zukünftig angemessen ist, wird künftig evaluiert, erstmals zum 1.1.2026.…

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