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Rümenap · Purwin Steuerberatung

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Seit über 40 Jahren Ihre Steuerkanzlei in Hannover

Rümenap · Purwin Steuerberatung in Hannover

Wir - die Rümenap · Purwin Steuerberatung (Inh. Rechtsanwältin S. Boer-Nießing) - stellen uns aktuell neu auf. Schauen Sie bald wieder vorbei.
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Ob kleine oder große Fragen - Sie sind uns wichtig.

Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio sind keine steuermindernde Belastung

Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio sind keine steuermindernde Belastung
Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio zur Durchführung eines ärztlich verordneten Funktionstrainings (einer Wassergymnastik in diesem Fall) stellen keine außergewöhnlichen Belastung dar...
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Fristen bei Gewerbe-Mietverträgen: Was gilt es zu beachten?

Fristen bei Gewerbe-Mietverträgen: Was gilt es zu beachten?
Im Business-Bereich sieht es definitiv anders aus als bei privaten Vermietungen. Meist handelt es sich um langfristige Engagements, die auch...
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Ausbaubeiträge für ungenutzte, nicht angebundene Grundstücke zahlen?

Ausbaubeiträge für ungenutzte, nicht angebundene Grundstücke zahlen?
Die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für Grundstücke, die keinen Zugang und auch keine Zufahrt zum öffentlichen Verkehrsraum haben und auch...
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Wiederauffüllen einer Rentenanwartschaft: Werbungskosten oder Sonderausgaben?

Wiederauffüllen einer Rentenanwartschaft: Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Wie sind Zahlungen eines Steuerpflichtigen zur Wiederauffüllung seiner Rentenanwartschaft nach durchgeführtem Versorgungsausgleich zu sehen? Es stellt sich nämlich die Frage,...
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Keine automatische Verlustrealisierung bei Eröffnung eines Insolvenz-Verfahren einer GmbH

20. Juli 2022 20. Juli 2022Einkommenssteuer, Finanzamt, Steuern, Urteil
Insolvenz-Verfahren = Verlustrealisierung?

Im September 2014 wurde das Insolvenz-Verfahren über das Vermögen einer GmbH eröffnet, womit diese per Gesetz aufgelöst wurde – zugleich wurde eine Masse-Unzulänglichkeit angezeigt. Aus dem Bericht des Insolvenzverwalters ging hervor, dass die Klägerin im Mai 2014 eine Rückzahlung auf…

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Neuer Zins-Satz für Steuernachzahlungen – rückwirkend zum 1.1.2019

12. Juli 2022 12. Juli 2022Finanzamt, Gewerbesteuer, Steuern
Neuer Zins-Satz für Steuernachzahlungen

Rückwirkend für alle Verzinsungszeiträume ab 1. Januar 2019 bestimmt ein neues Gesetz den Zinssatz auf 0,15 % pro Monat – also 1,8 % pro Jahr. Ob dieser Zins-Satz für Steuernachzahlungen auch zukünftig angemessen ist, wird künftig evaluiert, erstmals zum 1.1.2026.…

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