Denkmalgeschützte Immobilien sind von der Erbschaftssteuer befreit
Zumindest die Einleitung von Maßnahmen zur Nutzbarmachung eines denkmalgeschützten Objekts für die Öffentlichkeit „kurze Zeit“ nach Kenntnis des Erwerbs ermöglicht eine 85%-ige Steuerbefreiung nach dem Erbschaftssteuergesetz. Tatsächlich ist die Steuerbefreiung im Gegensatz zum bisher geltenden Erbschaftssteuerrecht von 60 auf 85%…