Sind Prozesskosten zum nachehelichen Unterhalt als Werbungskosten abzugsfähig?
Nach Auffassung des Finanzgerichts Münster sind Prozessführungskosten bei Unterhaltsempfängern als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn diese den Unterhalt versteuern. Sehr nachvollziehbar, da diese Kosten aufgewendet wurden, um zukünftig (höhere) besteuerbare Einkünfte in Form von Unterhaltsleistungen zu erhalten. Die Klägerin des vorliegenden…