Ist es eigentlich lohnsteuerpflichtig, wenn Arbeit­geber Buß­gelder über­nehmen?

Bußgelder, die vom AG übernommen werden, sind Teil des Lohnes.

Ver­stoßen etwa ange­stellte Fahrer eines Logistik-Unternehmens gegen Lenk- und Ruhe­zeiten, müssen dabei vom Arbeit­geber über­nom­mene Buß­gelder nach höchst­rich­ter­li­cher Recht­spre­chung als Lohnbestandteil mit Lohnsteuer ver­steuert werden. Wenn Arbeit­nehmer während der Arbeitszeit falsch parken oder Lenk- und Ruhe­zeiten über­schreiten, sind deren Arbeit­geber…

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