Rechnungen für Waren im Niedrigpreissegment müssen detaillierte Leistungsbeschreibung beinhalten

gemäß den Anforderungen an Rechnungen müsse die eindeutige Identifizierung der Leistung möglich sein, entschied das hessische Finanzgericht im Juni 2018.

Das Finanzamt des Kläger wollte keinen Vorsteuerabzugs gewähren, da die eingereichten Rechnungen zu allgemeine Angaben beinhalteten und die Leistungsbeschreibungen zu allgemein gehalten waren. Die Klage hatte keinen Erfolg, da auch nach Ansicht des hessischen Finanzgerichts die Rechnungen keine ausreichende Leistungsbeschreibung…

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