Rechnungen für Waren im Niedrigpreissegment müssen detaillierte Leistungsbeschreibung beinhalten
Das Finanzamt des Kläger wollte keinen Vorsteuerabzugs gewähren, da die eingereichten Rechnungen zu allgemeine Angaben beinhalteten und die Leistungsbeschreibungen zu allgemein gehalten waren. Die Klage hatte keinen Erfolg, da auch nach Ansicht des hessischen Finanzgerichts die Rechnungen keine ausreichende Leistungsbeschreibung…