Urteil: Können Einkünfte aus Kapitalvermögen die Einkommensteuer mindern?

Bei entsprechender Antragstellung ermäßigt sich die Einkommensteuer für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen um 20 Prozent der getragenen Aufwendungen – jedoch maximal um bestimmte Höchstbeträge. Im vorliegenden Fall erzielte die Klägerin Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft, aus einem…