Gesetzliche Pflichten bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung zur Aufzeichnung von Unterlagen

Selbstständige müssen keine digitalen Unterlagen führen oder solche beom FA vorlegen

Freiberufler oder Solo-Selbstständige, die ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln, sind nach allgemeinen gesetzlichen Grundlagen nicht dazu verpflichtet, digitale Aufzeichnungen zu führen und diese aufzubewahren. Dementsprechend darf die Finanzverwaltung auch keine digitale Übersendung von Unterlagen verlangen. Das geht aus…

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