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Rümenap · Purwin Steuerberatung

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Seit über 40 Jahren Ihre Steuerkanzlei in Hannover

Rümenap · Purwin Steuerberatung in Hannover

Wir - die Rümenap · Purwin Steuerberatung (Inh. Rechtsanwältin S. Boer-Nießing) - stellen uns aktuell neu auf. Schauen Sie bald wieder vorbei.
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Ob kleine oder große Fragen - Sie sind uns wichtig.

Keine automatische Verlustrealisierung bei Eröffnung eines Insolvenz-Verfahren einer GmbH

Keine automatische Verlustrealisierung bei Eröffnung eines Insolvenz-Verfahren einer GmbH
Im September 2014 wurde das Insolvenz-Verfahren über das Vermögen einer GmbH eröffnet, womit diese per Gesetz aufgelöst wurde – zugleich...
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Aspekte bei Vermietung von Ferienwohnungen per Vermittlung

Aspekte bei Vermietung von Ferienwohnungen per Vermittlung
Der Vermieter einer Ferienwohnung erzielt keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn der von ihm mit der treuhänderischen Vermietung beauftragte Vermittler diese...
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Verdeckte Gewinnausschüttung bei Sachspende an eine gemeinnützige Stiftung

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Sachspende an eine gemeinnützige Stiftung
Im Jahr 2009 gründete ein Ehepaar als einzige Stifter eine gemeinnützige Stiftung. Deren Zweck, nach ihrer Satzung, die Förderung von...
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Wie aus einer Erbschaft eine Schenkung werden kann – ein Verkauf ändert die Verhältnisse zwischen Erben

Wie aus einer Erbschaft eine Schenkung werden kann – ein Verkauf ändert die Verhältnisse zwischen Erben
Hat ein Erblasser mehrere Erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft – der Nachlass gehört allen gemeinsam. Damit jeder seinen Anteil bekommt,...
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Kann man ein Fahrtenbuch auch nachträglich erstellen? Oder muss es tagesaktuell sein?

1. Oktober 2019 21. November 2019Finanzamt
Ein Fahrtenbuch kann nicht nachträglich aus Terminkalendern erstellt werden

Es ist durchaus naheliegend, dass man nicht immer tagesaktuell sein Fahrtenbuch führt, da geschäftlich oft andere Dinge das sofortige Ausfüllen der Unterlagen behindern. Doch was ist eigentlich, wenn jemand aufgrund einer Einschätzung des Finanzamt einen solchen Nachweis gleich für mehrere…

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Trockene Brötchen und heißer Kaffee sind weder ein Frühstück noch ein Sachbezug

24. September 2019 26. September 2019Finanzamt
Ein "trockenes" Frühstück ist kein Sachbezug für Arbeitnehmer

Die Anforderungen an einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug in Form eines Frühstücks sind nicht durch ein paar trockene Backwaren und heißer Kaffee aus der Thermoskanne erfüllt. Das stellte der Bundesfinanzhof mit Urteil vom Juli 2019 fest. Stellt etwa der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern…

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