Ist es eigentlich lohnsteuerpflichtig, wenn Arbeitgeber Bußgelder übernehmen?
Verstoßen etwa angestellte Fahrer eines Logistik-Unternehmens gegen Lenk- und Ruhezeiten, müssen dabei vom Arbeitgeber übernommene Bußgelder nach höchstrichterlicher Rechtsprechung als Lohnbestandteil mit Lohnsteuer versteuert werden. Wenn Arbeitnehmer während der Arbeitszeit falsch parken oder Lenk- und Ruhezeiten überschreiten, sind deren Arbeitgeber…