Nacherben ist die Erbfallkostenpauschale zu gewähren, stellte das Finanzgericht Münster fest, selbst wenn diese nicht die Kosten der Beerdigung übernommen haben. Es gelte auch, wenn andere (auch nur geringfügige) mit der Abwicklung des Erbfalls entstandene Aufwendungen getragen wurden. Der Senat…
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