Bezahlte Werbung des Arbeitnehmers für Arbeitgeber kann Arbeitslohn sein
Arbeitnehmer können mit ihrem Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitsvertrag noch weitere rechtliche Beziehungen unterhalten, bzw. Verträge eingehen, die über den Arbeitslohn hinausgehen. So kann der Arbeitgeber etwa ein Darlehen gewähren, (Lager-)Räume vermieten oder auch einen Werbevertrag abschließen. Das Werbeentgelt, die Miete…