Unzulässige Beihilfe: Keine Stromsteuer-Entlastung für „Unternehmen in Schwierigkeiten“
![Stromsteuerentlastungen gelten als unzulässige Beihilfe](https://steuerrecht-hannover.com/wp-content/uploads/2022/06/AdobeStock_463406699_s-310x200.jpeg)
Unternehmen in Schwierigkeiten kann keine stromsteuerliche Entlastung gewährt werden – eine sehr klare Aussage des Bundesfinanzhofes, der Betroffenen keinen Raum zur Interpretation bietet. Mit dem Urteil vom Januar 2022 wird deutlich, dass Steuerentlastungen nach dem Stromsteuergesetz (StromStG) aufgrund ihrer selektiven…