Keine Besteuerung für private Rentenversicherung – egal ob Rente oder Einmalzahlung
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Rentenzahlungen, die auf einem begünstigten Versicherungsvertrag beruhen, sind insgesamt den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen und steuerfrei. Das gilt soweit die Summe der ausgezahlten Beträge einer privaten Rentenversicherung das in der Ansparzeit angesammelte Kapitalguthaben (einschließlich der Überschussanteile) nicht übersteigt. Das entschied…