Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat signifikante Auswirkungen auf die Praxis der Genehmigung von Sonn- und Feiertagsarbeit in Deutschland. In diesem speziellen Fall hat das Gericht einer Klage einer Gewerkschaft stattgegeben, die sich gegen die Genehmigung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen wandte, die einem Unternehmen im Handel mit Merchandising-Artikeln erteilt wurde.
Das Gericht stellte fest, dass die Genehmigung, die die Beschäftigung von bis zu 510 Arbeitnehmern in einem Drei-Schicht-Betrieb für verschiedene operative Bereiche erlaubte, in ihrer Formulierung zu unbestimmt sei. Insbesondere wurde kritisiert, dass der Bescheid nicht klar definiert, unter welchen genauen Umständen an Sonntagen gearbeitet werden darf. Diese Unbestimmtheit führte nach Ansicht des Gerichts zur Rechtswidrigkeit des Bescheids.
Ein weiterer zentraler Punkt in der Entscheidung war die Feststellung, dass die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 13 Abs. 5 des Arbeitszeitgesetzes nicht erfüllt waren. Das Gericht hob hervor, dass die beklagte Firma die gesetzlich zulässige wöchentliche Arbeitszeit nicht weitgehend ausnutzte, was eine grundlegende Voraussetzung für die Genehmigung von Sonn- und Feiertagsarbeit darstellt. Dabei wurde durch das Gereicht klar betont, dass das grundgesetzlich geschützte Recht auf Sonn- und Feiertagsruhe strenge Anforderungen an derartige Genehmigungen stellt.
Diese Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit einer präzisen und spezifischen Formulierung in Genehmigungen für Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Sie betont auch die Notwendigkeit, die gesetzlichen Voraussetzungen genau zu beachten und zu erfüllen. Und es verdeutlicht, dass allgemeine Geschäfts- oder Absatzinteressen allein keine ausreichende Rechtfertigung für eine Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsschutz bieten.
Für Unternehmen ist die Botschaft des Urteils ganz deutlich: Sie müssen bei der Beantragung von Ausnahmegenehmigungen für Sonn- und Feiertagsarbeit besonders sorgfältig vorgehen. Sie sollten sicherstellen, dass ihre Anträge klar und spezifisch sind und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dieser Fall zeigt auch, dass Gerichte bereit sind, strenge Maßstäbe an solche Genehmigungen anzulegen, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen und den Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, doch es setzt ein klares Signal für die zukünftige Handhabung von Genehmigungen für gesonderte Arbeit an Sonn- und Feiertagen und betont die Bedeutung des Arbeitnehmerschutzes in diesem Bereich.
Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 11.10.2023; AZ – 1 A 119/22 –
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