In einer Welt voller Transaktionen und Geschäfte kann es vorkommen, dass Verträge außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden. Hierbei entsteht das Dilemma, dass der Verbraucher möglicherweise unter erhöhtem Druck steht oder einem Überraschungseffekt ausgesetzt ist. Dies unterstreicht die grundlegende Bedeutung der Aufklärung über das Widerrufsrecht, das in diesen Fällen Verbrauchern generell für 14 Tage zusteht.
Im konkreten Fall geht es um einen Verbraucher, der einen Vertrag zur Erneuerung der Elektroinstallation seines Hauses mit einem Unternehmen abschloss. Allerdings hatte das Unternehmen versäumt, den Verbraucher über sein Widerrufsrecht aufzuklären. Nachdem das Unternehmen seine vertraglichen Leistungen erbracht hatte und eine Rechnung ausgestellt, widerrief der Verbraucher diesen Vertrag anstatt die Rechnung zu begleichen. Er argumentierte, dass das Unternehmen keinen Anspruch auf Vergütung habe, da es versäumt habe, ihn über sein Widerrufsrecht aufzuklären und die Arbeiten vor Ablauf der verlängerten Widerrufsfrist durchgeführt hatten.
Die hierbei entstandene Rechtsfrage betraf denn auch das deutsche Recht, das im gleichen Maße vorsieht, dass Verbraucher nicht für die vor Ablauf der Widerrufsfrist erbrachte Dienstleistung aufkommen müssen, wenn Unternehmer sie nicht über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt haben. Es gab allerdings durchaus konkrete Bedenken hinsichtlich einer möglichen ungerechtfertigten Bereicherung des Verbrauchers, falls ein Dienstleistungsvertrag wie hier erst nach seiner Erfüllung widerrufen würde.
In seiner Entscheidung vom Mai 2023 stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass ein Verbraucher von jeder Verpflichtung zur Vergütung der Leistungen befreit sei, die im Rahmen eines außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Dienstleistungsvertrags erbracht wurden, wenn der betreffende Unternehmer nicht über das Widerrufsrecht informiert habe – und die Verbraucher ihr Widerrufsrecht auch erst nach Erfüllung dieses Vertrags ausüben.
Letztlich geht es bei dem Widerrufsrecht um den Schutz des Verbrauchers. Die Information über das Widerrufsrecht ermöglicht es, die Entscheidung, ob sie einen Vertrag abschließen sollen oder nicht, fundiert zu treffen. Das hohe Schutzniveau, das die Verbraucherrechterichtlinie gewährleisten will, würde gefährdet, wenn Verbrauchern nach ihrem Widerruf Kosten entstehen, die in der Richtlinie nicht explizit vorgesehen sind.
EuGH-Urteil vom 17.5.2023; AZ – C-97/22 –
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