Elterngeld stellt eine wesentliche finanzielle Unterstützung für junge Familien dar. Doch Aspekte wie schwangerschaftsbedingte Erkrankungen und Arbeitslosigkeit können die Höhe des Elterngeldes beeinflussen. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom März 2023 führt eine Arbeitslosigkeit während der Schwangerschaft nicht automatisch zu einem höheren Elterngeld.
Gemäß dieser Entscheidung kann ein höheres Elterngeld nur dann gewährt werden, wenn das geringere Einkommen auf eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung zurückzuführen ist. Ein Fall, der diese Situation verdeutlicht, betrifft die klagende Kameraassistentin. Sie arbeitete, typisch für die Filmbranche, immer nur befristet – je nach Dauer des Filmprojektes. Als sie nach dem Ende ihres letzten Projekts arbeitslos wurde, stellte sie fest, dass sie schwanger war. Aufgrund der körperlichen Anforderungen ihrer Arbeit konnte sie diese während der Schwangerschaft nicht fortsetzen.
Nach der Geburt ihres Kindes wurde ihr Elterngeld zugesprochen. Bei der Berechnung der Höhe wurden jedoch nur die Einkünfte der letzten sieben Monate berücksichtigt. Die restlichen fünf Monate ihrer Arbeitslosigkeit wurden mit Null Euro bewertet, was zu einem niedrigeren Elterngeldbetrag führte. Die Mutter argumentierte, dass die Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der Elterngeldberechnung nicht berücksichtigt werden sollten und forderte eine Verschiebung des zwölfmonatigen Bemessungszeitraums. Sie argumentierte weiter, dass nur weil sie ihr werdendes Kind habe schützen wollte und müsse, dürfe sie nicht mit geringerem Elterngeld bestraft werden.
Das Gericht wies diese Forderung jedoch ab. Es gäbe keine Hinweise auf eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung, die eine solche Verschiebung gerechtfertigt hätte. Zudem betonten die Richter, dass die aktuelle gesetzliche Regelung keine Lücke aufweise. Sie definieren klar, unter welchen Umständen eine Verschiebung des Bemessungszeitraums für die Berechnung des Elterngelds möglich ist, einschließlich Fällen von Einkommensverlusten aufgrund von Arbeitslosigkeit.
Der Gesetzgeber dürfe das wirtschaftliche Risiko von Arbeitslosigkeit bei der Regelung des Elterngelds als Einkommensersatzleistung ohne Verfassungsverstoß der Sphäre der Elterngeldberechtigten zuweisen.
Bundessozialgericht, Urteil vom 09.3.2023; AZ – B 10 EG 1/22 R –
Foto: Kaspars Grinvalds