Prüfen und Erstellen von Verträgen
Verträge sind unerläßlich, um Vereinbarungen sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich dauerhaft zu regeln und gegebenenfalls auch eigenen Rechte nachweisen und durchsetzen zu können.
Die Erstellung und Prüfung diverser Vertragstypen dient Ihrer Sicherheit und der Abwehr sowie Vermeidung unerwünschter und negativer Folgen für Sie oder Ihr Unternehmen.
Häufig ergeben sich aus Vertragsgestaltungen auch Unterschiede für eine steuerliche Handhabung.
Dies gilt insbesondere für
- Darlehnsverträge für Fremddarlehn oder Darlehn naher Angehöriger
- Kaufverträge einschließlich Ratenzahlungsvereinbarungen oder Arbeitnehmerunterstützung
- Arbeitsverträge und Neben- sowie Zusatzvereinbarungen wie beipielsweise zur Nutzung von Dienstwagen, Mobiler Kommunikation, Mailservern etc. auch unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben
- Mietverträge und Pachtverträge
- vorzeitige Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge im allgemeinen Vertrags- oder Arbeitsrecht
- Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerverträge
- Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie Zusatzregelungen
- Testamente und Erbverträge