Jahresabschluss und EÜR

Jahresabschluß und Einnahmenüberschußrechnung (EÜR)

Wir erstellen für Ihr Unternehmen, für Freiberufler, Personen- und Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss bestehend aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie eventuellem Anhang und Lagebericht einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten und Vorbereitungen. Je nach Auftragsumfang prüfen wir Ihre Inventur stichprobenhaft oder vollständig oder übernehmen diese aus den von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten.

Sie erhalten je nach Auftrag einen Erstellungsbericht oder eine Zusammenstellung der für Ihr Unternehmen relevanten wirtschaftlichen Informationen als Erläuterungen in Verbindung mit dem Jahresabschluß.

Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die Bewertung von Forderungen, Warenbestand und Hilfs- und Betriebsstoffen oder übernehmen die von Ihnen uns zur Verfügung gestellten Werte.

Ist Ihr Unternehmen nicht bilanzierungspflichtig, entscheiden Sie sich gegen die Erstellung eines Jahresabschlusses, sind Sie Freiberufler oder Kleinunternehmer, erstellen wir für Sie die Einnahmenüberschußrechnung (EÜR) und geben hierzu gerne weitergehende schriftliche Erläuterungen oder Hinweise.

Daneben führen wir aufragsgemäß Plausibilitätsprüfungen und weitergehende Bewertungen durch oder erstellen außerhalb des Jahresabschlusses für Sie Zwischen- und Sonderbilanzen wie Eröffnungs-, Aufgabe-, Liquidations- oder Auseinandersetzungsbilanzen.

Die Arbeiten für Jahresabschluss oder EÜR beinhalten je nach Auftragsumfang im Wesentlichen:

  • das Abstimmen von Buchungsdifferenzen und die Klärung offener Fragen zu Buch- und Belegwerk
  • die stichprobenhafte Überprüfung der Buchführung und der Buchungsvorgänge bei firmeninterner Buchführung
  • das Bilden oder Prüfen von Rückstellungen für vorhersehbare Veränderungen und latente Steuern sowie die Auflösung von Rückstellungen
  • Das Prüfen und Berücksichtigen maßgeblicher Verträge und weitergehender Geschäftsvorfälle, die für die wirtschaftliche Situation des Unternehmens relevant sind und ggfs. zu abweichenden Erkenntnissen führen, die im Jahresabschluß anzugeben sind
  • die Mitteilung von gesetzlichen Wahlrechten und die Einholung Ihrer Weisung
  • das Erstellen der Steuer- und Handelsbilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung
  • das Anpassen des Jahresabschlusses an eventuell abweichende Erkenntnisse einer abgeschlossenen Betriebsprüfung
  • das Zurverfügungstellen und die Besprechung der abzugebenden Vollständigkeitserklärung sowie des Inhaltes unserer Bescheinigung
  • die Besprechung über den vorläufigen Jahresabschluss und evtl. Veränderungen sowie Prognosen
  • Vorschläge für die Gewinnverwendung
  • Nach Fertigstellung des Jahresabschlusses: die Erstellung der Anmeldung zur Kapitalertragsteuer sowie der betrieblichen Steuererklärungen
  • bei offenlegungspflichtigen Unternehmen: die Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger

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